Klageverfahren gegen die Landarztquote
Seit 2019 studieren in Nordrhein-Westfalen mittlerweile knapp 1.200 junge Menschen über die Landarztquote Humanmedizin.
Wir haben die Landarztquote damals bewusst eingeführt, um mehr Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung in ländlichen und unterversorgten Regionen zu gewinnen. Das Prinzip ist klar: Über die Landarztquote erhalten auch Bewerberinnen und Bewerber eine Chance auf einen Medizinstudienplatz, deren Abiturnote für den regulären Zugang zum Studium nicht ausgereicht hätte. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer öffentlicher Bedarf besteht. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung sieht der Vertrag eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro vor. Gegen diese Regelungen haben mehrere Medizinerinnen und Mediziner geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun entschieden: Die vereinbarte Vertragsstrafe ist rechtens. Damit hat die Landarztquote in einem zentralen Punkt ihre erste gerichtliche Prüfung bestanden. Für mich ist das eine wichtige Entscheidung. Die Landarztquote soll einen konkreten Beitrag dazu leisten, die ärztliche Versorgung dort zu sichern, wo sie besonders gebraucht wird. Dafür braucht es auch die Verbindlichkeit der eingegangenen Verpflichtungen. Gleichzeitig gehört es zu unserem Rechtsstaat, dass solche Regelungen gerichtlich überprüft werden können. Das Gericht hat nun für einen wichtigen Teil der Verträge Rechtssicherheit geschaffen.