In Rietberg erhält das ehemalige Kloster einen barrierefreien Zugang
Die SozialstiftungNRW unterstützt den Anbau einer Hebebühne am Jugendwerk Rietberg, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen das Gebäude ohne Hürden erreichen können. Der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL, übergab der Jugendhilfe Rietberg gGmbH am Freitag den Förderbescheid über 36.000,00 Euro.
Rietberg. „Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Teilhabe und Inklusion.
Mit dem Anbau einer Hebebühne am Jugendwerk Rietberg können nunmehr alle Menschen das Gebäude betreten, um an den Angeboten im Quartier teilzunehmen“ erklärte Marco Schmitz anlässlich der Übergabe des Förderbescheides.
Der Vorstand freute sich sehr über den Förderbescheid. „Mit der geplanten Hebebühne schaffen wir eine barrierefreie Lösung, die es allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Einschränkungen, ermöglicht, unser Klostergebäude zu betreten. Dieser Schritt ist für uns nicht nur ein technischer Fortschritt, sondern vor allem eine Verpflichtung zu einem inklusiven Miteinander. Wir sind stolz darauf, damit ein weiteres Zeichen für die gleichberechtigte Teilhabe aller zu setzen“ erklärt Herr Elmar Schäfer, Geschäftsführer der Jugendhilfe im Erzbistum Paderborn gGmbH.
Die SozialstiftungNRW:
Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 25 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.800 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.